AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle unverbindlichen Anfragen als auch für verbindliche Buchungen und Abonnements bei dem Tennis- und Squashpark Rothaargebirge. Sowie für alle Leistungen (Veranstaltungen, Turniere) an den Auftraggeber (Gast, Verein).

Reservierungsanfrage – Platzbuchung – Vertragsschluss

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Tennisplätzen bzw. Squashcourts sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen (Nutzung der Gastronomie, Sauna, Sonnenbank,  Telefonanlage,…) werden mit der Bestätigung für beide Parteien verbindlich. Im Regelfall reicht die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Auftraggebers aus. Das Spielen ist nur zu den angemieteten Zeiten gestattet.

Änderungen und Stornierungen

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderungen und Stornierungen direkt mit den Betreibern des Tennis- und Squashparks Rothaargebirge vorgenommen werden.

Einzelstunden:

Bei Stornierungen von einzelnen Spielstunden erlischt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Einzelne Spielstunden können spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden, ansonsten wird diese im vollen Umfang in Rechnung gestellt, dass gilt auch bei Verhinderung durch höhere Gewalt (Krankheit, verschneite Straßen, usw.).

Abonnements:

Abonnement-Spielstunden die zum vereinbarten Termin nicht wahrgenommen werden, verfallen automatisch. Dass gilt auch bei Verhinderung durch höhere Gewalt (Krankheit, verschneite Straßen, usw.).

Eine Abonnement-Spielstunde ist auf auf andere Personen übertragbar.

Vereinbarte Turnier-Termine, d.h. Spieltermine wo mehrere Plätze benötigt werden, müssen möglichst frühzeitig storniert werden: Mindestens 2 Wochen vor Spieltermin, ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt.

Wintersaison bedeutet der Zeitraum von September bis Mai

Sommersaison bedeutet der Zeitraum von Mai bis September
(genaue Datumsangabe siehe Aushang)

 Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MwSt und Bedienungsgeld, siehe gültige Preisliste und gültige Getränkekarte (Preisänderungen vorbehalten).

Einzelstunden können per Paypal oder per Bankeinzug beglichen werden. Abonnements werden 14 Tage nach Rechnungsstellung per Sepamandat von Ihrem hinterlegten Bankkonto eingezogen.

Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Der Tennis- und Squashpark übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigungen von jeglichen Wertsachen. Auch die Verwahrung der Garderobe obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes. Die Nutzung der gesamten Anlage, inklusive Gehwege und Parkplatz, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften nicht gegenüber dem Eigentum Dritter. Eltern haften für Ihre Kinder. Es gilt die Hallenordnung bzw. Hausordnung. (siehe Aushang)

Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken

Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.

 Auflösen von Verträgen – Abonnements

Die Betreiber der Anlage sind jederzeit berechtigt den Vertrag bzw. das Abonnement zu lösen, falls der Gast / die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehen des Hauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Verträge  im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Tennis- und Squashparks Rothaargebirge und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Siegen vereinbart.

Schlussbestimmungen

Bei Veranstaltungen (z.B. Turnier) behalten wir uns das Recht für Terminverschiebungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Verträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst  nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Hilchenbach-Dahlbruch, den 02.05.2021
Die Betreiber des Tennis- und Squashparks Rothaargebirge

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